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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns, Cardinal Cruisers (Brandenburg) Ltd., nachstehend „CARDINAL“ genannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reiseveranstalterverbandes erstellt worden; die Geschäftsbedingungen für Bootsreisen sind speziell für unsere Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Reisebedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch. A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung 2. Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde CARDINAL den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Vertrag kommt bei Annahme von CARDINAL zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von CARDINAL vor, an das CARDINAL für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. 3. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bei CARDINAL spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung ist CARDINAL berechtigt, die Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern. 4. Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot - auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe – ein gesonderter Reisevertrag zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen eines Reisevertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere Reiseverträge. 5. Leistungen, Reiseversicherungen 6. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für CARDINAL verbindlich. 7. CARDINAL behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 8. CARDINAL behält sich außerdem vor, die ausgeschriebenen und mit der Reisebestätigung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Entgelte für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) entsprechend (jedoch um maximal 5%) zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. 9. Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Reisenden sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 10. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 11. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. 12. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so berechnet CARDINAL als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen folgende Stornokosten: 1. Rücktrittserklärung mehr als 60 Tage vor Beginn der Bootsmiete: 10%, mindestens 200 €. 2. Rücktrittserklärung zwischen 60 und 46 Tagen vor Beginn der Bootsmiete: 40%, Mindestens 200 €. 3. Rücktrittserklärung zwischen 45 und 1 Tag(en) vor Beginn der Bootsmiete: 90% 4. Rücktrittserklärung am Tag der Abfahrt (no Show): 100% 13. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass CARDINAL ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden sei. CARDINAL empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 14. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. CARDINAL kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn die andere Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine andere Person in den Vertrag ein, so haftet sie und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. 15. Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CARDINAL als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag in einem solchen Fall gekündigt, so kann CARDINAL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung fordern. 16. Annulierungsvereinbarung 17. Der Mieter hat die Möglichkeit durch Zahlung eines Aufpreises von 4 % des Mietpreises im Rahmen einer gesonderten Reiserücktrittsvereinbarung – mit der Reservierung oder noch 20 Tage nachher – im Falle einer Verhinderung in besonderen, nachfolgend benannten Fällen von der Pflicht der Zahlung des Mietpreises befreit zu werden: 18. Erhält Cardinal die Annullierung 6 Wochen vor dem Abfahrtdatum, erhält der Mieter den bereits bezahlten Mietpreis, abzüglich der Kosten für die Annullierungsversicherung zurück. 19. Erhält Cardinal die Annullierung innerhalb der letzten 6 Wochen vor dem Abfahrtdatum, fallen neben den Kosten für die Annullierungsversicherung lediglich 90 Euro Stornokosten an. Der Kunde erhält jede andere Summe erstattet. 20. Stornogründe sind Unfall, Krankheit, Todesfall, Benennung als Geschworener, Entlassung oder Schwangerschaft eines der eingeschriebenen Reisemitglieder sowie Unfall, Krankheit, Todesfall eines nahen Verwandten (Vater, Mutter, Schwester, Bruder oder Kind) eines der eingeschriebenen Reisemitglieder innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abfahrt. Ebenso Streiks, Aufruhr oder Bürgerkrieg, die es dem Kunden unmöglich machen, sein Boot zu übernehmen oder seine Kreuzfahrt zu Ende zu führen. Im letzten Fall wird dem Kunden der Betrag erstattet, der den ausgefallenen Tagen entspricht. 21. Rücktritt und Kündigung durch CARDINAL CARDINAL bzw. die Basis kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder Mitreisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Basis nachhaltig stören oder wenn sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält CARDINAL den Anspruch auf den Reisepreis. 1. Haftung CARDINAL 2. CARDINAL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, soweit CARDINAL nicht gemäß Nr. 2.b eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. 3. CARDINAL haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 4. Beschränkungen der Haftung 5. Die vertragliche Haftung von CARDINAL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit CARDINAL für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 6. Für alle gegen CARDINAL gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CARDINAL bei Sachschäden bis 4.100 € oder den höheren dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 7. CARDINAL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 8. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Basis zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber CARDINAL geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr ab dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. 11. Werden zwischen dem Kunden und CARDINAL Verhandlungen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder CARDINAL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN 1. Eignung Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. CARDINAL behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen. 1. Kaution, Selbstbeteiligung Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von 1.500 € zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung und für Unfälle. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zu befreien. 1. Übernahme des Bootes 1.1. Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. 1.2. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr statt 1.3. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht. 1.4. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einer anderen Basis stattfinden. 2. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen 2.1. Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. CARDINAL ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag. 2.2. Kann CARDINAL durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird CARDINAL ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist CARDINAL zum Rücktritt berechtigt. 3. Einwegfahrten 3.1. Selbst wenn CARDINAL eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da CARDINAL gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.B. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. 3.2. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 48 Stunden vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von CARDINAL bestätigen lässt. 4. Unbenutzbarkeit der Wasserwege 4.1. Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann CARDINAL in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. 4.2. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden. 5. Havarien und Unfälle, Versicherungen 5.1. Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall. 5.2. Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich die Ausgangsbasis zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung der Basis darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. 5.3. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz. 6. Unterbrechung der Fahrt und Pannen 6.1. Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit der Basis. Die Basis unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt. 6.2. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Basis kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen. 6.3. Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet CARDINAL dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde die Basis von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist. 6.4. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CARDINAL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Basis erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Basis verweigert wird. Der Kunde schuldet CARDINAL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 6.5. Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist der Basis gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Kaution kann zur Deckung der eventuellen durch die Reparaturen entstehenden Kosten einbehalten werden. 7. Vorschriften für die Bootsfahrt Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Fluss-Schifffahrt zu beachten, sondern auch die von der Basis und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen. 7.1. Benutzung des Bootes 7.1.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet CARDINAL gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann CARDINAL bzw. die Basis dem Kunden gegenüber geltend machen. 7.1.2. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von CARDINAL oder der Basis ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden von der Basis grob fahrlässig verursacht wurde. 7.2. Rückgabe des Bootes 7.2.1. Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberem Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt CARDINAL eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, CARDINAL jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. 7.2.2. CARDINAL ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. 7.2.3. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der CARDINAL durch die Verzögerung entsteht. 7.3. Haustiere 7.3.1. Haustiere an Bord sind willkommen. Sie kosten jedoch einen Zuschlag der in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen ist. Der Kunde muss die gesamte für das Tier benötigte Ausrüstung selbst mitbringen und darf in keinem Fall Bettwäsche, Decken und Geschirr des Bootes für das Tier verwenden. Ferner ist bei der Rückgabe des Bootes auf sorgfältige Entfernung der Tierhaare und eventueller anderer Verschmutzungen zu achten. 7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Gerichtsstand Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Der Reisende kann CARDINAL ausschließlich an seinem Sitz verklagen. Cardinal Cruisers (Brandenburg) Ltd. Fürstenberg